· Fachbeitrag · Reiserecht
Rückerstattung des Reisepreises bei Buchung über ein Reisebüro
| Auch wenn ein Reisebüro ein Flugticket bezahlt hat, muss eine Rückerstattung an den Fluggast fristgerecht ‒ binnen sieben Tagen ‒ erfolgen. |
Der Fluggast hatte über ein Reisebüro einen Flug gebucht. Der Flug fiel aus, woraufhin der Fluggast die Kosten für das Flugticket von der Fluggesellschaft ersetzt verlangte. Diese hatte die Kosten bis zuletzt nicht erstattet.
Das AG Bremen (27.1.21, 9 C 216/20, Abruf-Nr. 221865) hat es als unerheblich erachtet, dass der Fluggast die Buchung durch das Reisebüro hat vornehmen lassen. Dies sei erkennbar nur als Vertreter des Passagiers aufgetreten. Aus diesem Grund sei auch der Fluggast in der Buchungsbestätigung als Passagier benannt.
MERKE | Das AG hat die Fluggesellschaft für verpflichtet erachtet, gemäß den AGB binnen sieben Tagen den Ticketpreis zumindest an das Reisebüro zu erstatten. Im Übrigen habe sie auch die Kontoverbindung des Passagiers erfragen können. |