· Fachbeitrag · Rückerstattung unberechtigter Gebühren
Wie weit gehen die Ansprüche von Verbraucherschutzverbänden?
| Die Verbraucherschutzverbände testen aktuell den kollektiven Rechtsschutz aus. Im Fokus stehen dabei zu Unrecht erhobene Kleinstbeträge, deren Rückzahlung an die Verbraucher erreicht werden sollen. Der BGH musste sich nun mit der Frage auseinandersetzen, ob neben dem Unterlassungsanspruch auch außerhalb der Abhilfeklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz ein Anspruch auf Rückzahlung von Kleinstbeträgen an die Verbraucher besteht. Im Ergebnis hat er dies verneint. |
Sachverhalt
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte einen Konzertveranstalter auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen. Die Konzertbesucher konnten zur Bezahlung von zahlungspflichtigen Leistungen auf dem Konzert ein aufgeladenes Chip-Armband erwerben. Mit der Rückgabe des Chip-Armbandes wurde das verbliebene Guthaben bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 EUR (Payout Fee) zurückgezahlt.
Die Verbraucherzentrale hielt dies für unzulässig und verlangte einerseits eine Unterlassungserklärung, andererseits die Rückzahlung der bereits vereinnahmten Bearbeitungsgebühren. Die Unterlassungserklärung gab der Konzertveranstalter ab, während er den Beseitigungsanspruch, also den Anspruch auf Rückzahlung, zurückwies.
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