· Fachbeitrag · Rücklastschriften
Banken-Praxis: Kosten für Rücklastschrift-Benachrichtigungen trotz BGH-Entscheidung wieder eingeführt
| Die neuen AGB der Banken hebeln die Entscheidung des BGH zur mangelnden Erstattungsfähigkeit der Kosten für Rücklastschrift-Benachrichtigungen aus. |
Im Zusammenhang mit der Umstellung auf den europaweiten Zahlungsverkehr SEPA haben die Banken zum 9.7.12 ihre AGB geändert und erneut die Zahlungspflicht für Rücklastschrift-Benachrichtigungen aufgenommen. Noch am 22.5.12 hatte der BGH entschieden, dass die bisherigen Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden unwirksam sind (XI ZR 209/11, FMP 12, 120, Abruf-Nr. 121931).
Ob Gleiches auf der Grundlage der neuen Rechtslage gilt, werden nun zunächst wieder die Gerichte entscheiden müssen.
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