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  • 05.10.2020 · Fachbeitrag · Schadenersatz

    Anwaltswechsel hat Fristen

    | Kündigt der Mandant den Anwaltsvertrag auf der Grundlage eines vertragswidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts, steht ihm ein Schadenersatzanspruch nur zu, wenn das vertragswidrige Verhalten des Rechtsanwalts einen wichtigen Kündigungsgrund bildet und die insoweit zu beachtende Kündigungsfrist von zwei Wochen gewahrt ist. |