05.12.2019 · Fachbeitrag · Schadenersatzrecht
Pauschalierter Abzug beim Verdienstausfallschaden
| Beim Ersatz von Verdienstausfallschaden mittels Vorteilsausgleich sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen anzurechnen, weil sie in einem inneren Zusammenhang mit dem erlittenen Erwerbsschaden stehen. Was aber, wenn konkrete Angaben zu den berufsbedingten Aufwendungen fehlen? |
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