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  • 03.03.2022 · Fachbeitrag · Schadenersatzrecht

    Vergütung für ein Sachverständigengutachten nach Verkehrsunfall

    | Fehlt es sowohl an einer vom Geschädigten beglichenen Rechnung als auch an einer Honorarvereinbarung, ist die Höhe der geschuldeten Vergütung für ein nach einem Verkehrsunfall erstattetes Schadensgutachten gemäß § 632 Abs. 2 BGB, § 287 ZPO nach der üblichen Vergütung zu ermitteln. |