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  • 27.07.2015 · Fachbeitrag · Steuerrecht

    Einkünfte aus Verpfändungen richtig einordnen

    | Verpfändet ein an einem Darlehensverhältnis unbeteiligter Dritter einen GmbH-Anteil zur Sicherung des Darlehens, kann die Vergütung, die er dafür erhält, entweder zu Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen i.S. des § 22 Nr. 1 S. 1, 1. HS EStG oder aus Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG führen. |