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  • 04.01.2018 · Fachbeitrag · Streitwert

    Lukratives Herausgabeverlangen der Behandlungsunterlagen

    | Der Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses ist bei Fehlen besonderer Umstände mit 1/5 des Streitwerts der in Aussicht genommenen Arzthaftungsklage zu bemessen. |