· Fachbeitrag · Telekommunikationsforderung
Entgangener Gewinn bei vorzeitiger Kündigung eines Flatrate-Vertrags
(AG Stuttgart 3.7.14, 1 C 1490/14) |
Sachverhalt
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Vergütung von Telekommunikationsdienstleistungen sowie die Leistung von Schadenersatz nach einer von der Beklagten zu vertretenden außerordentlichen Kündigung von Flatrateverträgen zum monatlichen Nettobasispreis von 128,52 EUR.
Die Klägerin macht geltend, sie könne aufgrund der außerordentlichen Kündigung, die die Beklagte durch ihren Zahlungsverzug verschuldet habe, einen Schadenersatz beanspruchen, der den abgezinsten monatlichen Nettobasispreisen ‒ unter Berücksichtigung ersparter Druck- und Portokosten von 1 EUR pro Monat ‒ entspreche. Denn weitere Aufwendungen würden dadurch, dass die Klägerin ihre vertraglichen Leistungspflichten nicht mehr zu erbringen habe, nicht erspart. Nachdem die Beklagte im Verhandlungstermin säumig geblieben ist, war nur zu entscheiden, ob der Vortrag der Klägerin schlüssig ist.
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