· Fachbeitrag · Verbraucherdarlehen
Gemeinsame Verpflichtung begründet gemeinsames Handeln
| Sind Ehegatten am Abschluss eines Verbrauchervertrags beteiligt, können sie das Widerrufsrecht nur gemeinsam ausüben. |
Es ist die Stunde des Widerrufs von vertraglichen Willenserklärungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen: Gerade im Darlehensrecht wird versucht, sich so von hohen Darlehenszinsen zu lösen und dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden. Das OLG Karlsruhe (15.12.15, 17 U 145/14, Abruf-Nr. 187146) zeigt eine mögliche Falle auf. Bei gemeinsamen Darlehen müssen die Widerrufsbelehrungen von allen Vertragspartnern abgegeben werden. Das wird nicht nur bei Ehegatten gelten müssen.
MERKE | Selbst eine Prozessvollmacht des Ehemanns konnte hier den Mangel nicht beheben, weil die Vollmacht ihrem Wortlaut nach den Widerruf der Darlehnsverträge nicht deckte. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig