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  • · Fachbeitrag · Verbraucherdarlehen

    Gemeinsame Verpflichtung begründet gemeinsames Handeln

    | Sind Ehegatten am Abschluss eines Verbrauchervertrags beteiligt, können sie das Widerrufsrecht nur gemeinsam ausüben. |

     

    Es ist die Stunde des Widerrufs von vertraglichen Willenserklärungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen: Gerade im Darlehensrecht wird versucht, sich so von hohen Darlehenszinsen zu lösen und dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden. Das OLG Karlsruhe (15.12.15, 17 U 145/14, Abruf-Nr. 187146) zeigt eine mögliche Falle auf. Bei gemeinsamen Darlehen müssen die Widerrufsbelehrungen von allen Vertragspartnern abgegeben werden. Das wird nicht nur bei Ehegatten gelten müssen.

     

    MERKE | Selbst eine Prozessvollmacht des Ehemanns konnte hier den Mangel nicht beheben, weil die Vollmacht ihrem Wortlaut nach den Widerruf der Darlehnsverträge nicht deckte.