05.08.2019 · Fachbeitrag · Vergleich
Bevollmächtigung muss nicht durch Vergleich bewiesen werden
| War der Prozessbevollmächtigte ausweislich der erteilten Vollmacht ermächtigt, einen Vergleich zu schließen und hat er einen solchen jedoch im Termin nicht schließen wollen, ist dies zu respektieren. Das kann nicht dazu führen, die Partei mit einem Ordnungsgeld zu belegen. |
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