· Fachbeitrag · Vergleichsvereinbarungen
Stärken Sie Vergleiche durch den richtigen Zahlungszeitpunkt
| Schuldner am Rande der Zahlungsunfähigkeit haben immer wieder Schwierigkeiten, eine hinreichende Kontodeckung zum vereinbarten Zahlungszeitpunkt herzustellen. Das gilt gerade, wenn als Zahlungszeitpunkt der 1. oder der 15. des Monats vereinbart wurde. Grund: Je nachdem, wann der Schuldner sein Haupteinkommen erhält, lässt er zu diesem Zeitpunkt auch seine Hauptbelastungen einziehen oder überweisen. Ist dann aber keine hinreichende Deckung auf dem Konto mehr vorhanden, wird der Auftrag nicht ausgeführt und die Ratenzahlung nicht bedient. Das ist für Gläubiger bei einer Lastschrift doppelt misslich: Neben dem Ausfall der Rate müssen sie auch noch die Rücklastschriftkosten tragen. Und auch der diesbezügliche Erstattungsanspruch gegen den Schuldner muss erst einmal realisiert werden. Es gilt also, den optimalen Zahlungszeitpunkt zu finden. |
1. Auf Nebeneinkommen achten
Wann der optimale Zahlungszeitpunkt ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Achten können der Gläubiger und sein Vertreter allerdings darauf, wann Nebeneinkommen auf dem Konto eingehen. Dieser Zeitpunkt erhöht die Möglichkeit, dass der Einzug, bzw. die Überweisung gelingt und Bestand hat.
2. Das wichtigste Nebeneinkommen: Kindergeld
Zu solchen Nebeneinkommen gehört das Kindergeld. Das Kindergeld ist eine der größten Sozialleistungen des Staates und wird regelmäßig angepasst.
Zum 1.1.18 wurde es um 2 EUR je Kind erhöht. Es beträgt nun
- für das erste und zweite Kind 194 EUR,
- für das dritte Kind 200 EUR und
- für jedes weitere Kind 225 EUR.
Das Kindergeld wird nach § 66 Abs. 2 EStG im Laufe des jeweiligen Monats ausgezahlt, für den ein Anspruch besteht. Diesen Zeitpunkt hat die Verwaltung allerdings in Abhängigkeit von der letzten Ziffer des Kindergeldbescheides fest bestimmt. Der Gläubiger ist deshalb in der Lage, seinen Lastschrifteinzug auf diesen Zeitpunkt einzurichten.
MERKE | Etwas anderes gilt nur für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Bei ihnen wird das Kindergeld mit dem Gehalt ausgezahlt. |
Für alle anderen Kindergeldberechtigten erfolgt die Auszahlung durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem folgenden Zahlungsplan:
Checkliste / An diesen Tagen wird 2018 das Kindergeld ausgezahlt | ||||||||||||
KG-Nr. | Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Jun. | Jul. | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
0 | 4.1. | 2.2. | 5.3. | 4.4. | 4.5. | 4.6. | 4.7. | 3.8. | 4.9. | 5.10. | 5.11. | 4.12. |
1 | 5.1. | 5.2. | 6.3. | 5.4. | 7.5. | 6.6. | 5.7. | 6.8. | 5.9. | 5.10. | 6.11. | 5.12. |
2 | 8.1. | 6.2. | 7.3. | 6.4. | 8.5. | 7.6. | 6.7. | 7.8. | 6.9. | 8.10. | 7.11. | 6.12. |
3 | 10.1. | 8.2. | 8.3. | 9.4. | 9.5. | 8.6. | 9.7. | 8.8. | 7.9. | 10.10. | 9.11. | 7.12. |
4 | 11.1. | 9.2. | 12.3. | 11.4. | 14.5. | 11.6. | 10.7. | 9.8. | 11.9. | 11.10. | 12.11. | 10.12. |
5 | 12.1. | 12.2. | 13.3. | 12.4. | 15.5. | 13.6. | 11.7. | 10.8. | 12.9. | 12.10. | 13.11. | 11.12. |
6 | 16.1. | 13.2. | 14.3. | 13.4. | 16.5. | 14.6. | 12.7. | 14.8. | 13.9. | 16.10. | 14.11. | 12.12. |
7 | 17.1. | 15.2. | 15.3. | 18.4. | 17.5. | 15.6. | 13.7. | 15.8. | 14.9. | 17.10. | 16.11. | 13.12. |
8 | 18.1. | 16.2. | 16.3. | 19.4. | 18.5. | 19.6. | 16.7. | 16.8. | 19.9. | 18.10. | 19.11. | 14.12. |
9 | 19.1. | 20.2. | 19.3. | 20.4. | 23.5. | 21.6. | 17.7. | 17.8. | 20.9. | 19.10. | 20.11. | 17.12. |
Bei den genannten Daten handelt es sich um den Tag, an dem die Überweisung dem Konto des Schuldners gutgeschrieben wird.
PRAXISHINWEIS | Im Rahmen der Kommunikation mit dem Schuldner muss Ihr Bemühen dahin gehen, entweder die letzte Nummer des Kindergeldbescheids oder einen tatsächlichen Zahlungstag in einem bestimmten Monat in Erfahrung zu bringen. Daraus können Sie dann für 2018 und die Folgejahre den monatlichen Zahlungstag ableiten. |
Es ist nicht zwingend, dass ein Lastschrifteinzug für eine Ratenzahlung am 1. oder 15. des Monats erfolgt. Vielmehr kann auch eine andere Vereinbarung getroffen werden. Hier zwei Musterformulierungen für eine solche Vereinbarung:
Musterformulierung 1 / Vereinbarung bei Kindergeld-Nr. 3 |
Der Gläubiger zieht die Vereinbarung zwischen dem 6. und 11. eines jeden Monats per Lastschrift ein. |
Musterformulierung 2 / Zahlungstag unbekannt/Einzug offen |
Der Gläubiger zieht die Rate an dem Tag ein, an dem dem Schuldner das Kindergeld gutgeschrieben wird. |
Solche Regelungen sind auch im Interesse des Schuldners. „Geplatzte“ Lastschriften verursachen nämlich zusätzliche Kosten und verschlechtern dazu noch die Bonität bei den maßgeblichen Auskunfteien. Auch der Schuldner muss also ein Interesse daran haben, getroffene Vereinbarungen tatsächlich zu erfüllen.
Weiterführende Hinweise
- Was ist mit den Kosten des Vergleichs?, FMP 17, 43
- Wer einem Vergleich beitritt, muss auf die Kosten achten, FMP 17, 109