05.01.2024 · Fachbeitrag · Verjährung
BGH sieht weite Auslegung bei Anlageberatungsverträgen
| Die Verjährung eines Schadenersatzanspruchs wegen Verletzung der Pflichten aus einem Anlageberatungsvertrag wird durch die Klageerhebung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB auch bezüglich solcher Pflichtverletzungen gehemmt, die in der Klageschrift nicht geltend gemacht sind. |
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