05.10.2023 · Fachbeitrag · Verjährung
Verjährungsbeginn im selbstständigen Beweisverfahren
| Ein selbstständiges Beweisverfahren ist grundsätzlich mit der sachlichen Erledigung der beantragten Beweissicherung anderweitig beendet i. S. d. § 204 Abs. 2 S. 1 Fall 2 BGB. Seine abweichende Rechtsprechung gibt der BGH auf. |
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