05.09.2019 · Fachbeitrag · Verjährung
Vorsicht bei verdeckter Prozessstandschaft
| Die für die Zulässigkeit der Klage gebotene Offenlegung der gewillkürten Prozessstandschaft ist auch für die Verjährung bedeutsam. Die verjährungshemmende Wirkung der Klageerhebung tritt erst in dem Augenblick ein, in dem diese prozessual offengelegt wird oder offensichtlich ist. |
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