03.03.2022 · Nachricht · Verkehrsunfall
Entweder fiktiv oder real abrechnen, aber keine „Rosinen picken“
| Der Unfallgeschädigte, der nur eine Teilreparatur seines verunfallten Kfz vornimmt und nun von dem Schädiger den Ersatz der fiktiven (vollen) Reparaturkosten auf Gutachtenbasis geltend macht, kann nicht gleichzeitig die auf die – preisgünstigere – Teilreparatur entfallende USt. fordern. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig