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  • 01.09.2023 · Fachbeitrag · Verkehrsunfall

    Fiktive Abrechnung der Mietwagenkosten

    | Die nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Kosten für einen Mietwagen können im Rahmen des § 287 ZPO auf Grundlage des Fraunhofer-Mietpreisspiegels zzgl. eines 15-prozentigen Aufschlags (Normaltarif) geschätzt werden. |