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  • 20.11.2014 · Fachbeitrag · Vermögen

    Auf Dividendenansprüche kann selbstständig zugegriffen werden

    | Der Dividendenanspruch des Aktionärs ist nach dem gemäß § 174 AktG zu fassenden Gewinnverwendungsbeschluss ein selbstständig verkehrsfähiger Anspruch. |