16.07.2014 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht
AKB müssen bei der Abtretung geprüft werden
| Die von einem Versicherungsnehmer (VN) an eine Reparaturwerkstatt aus der Kaskoversicherung abgetretenen Ansprüche können von einem Factoringunternehmen, dem die Ansprüche von der Reparaturwerkstatt weiter abgetreten wurden, vor der endgültigen Schadensprüfung des Versicherers (VR) nicht geltend gemacht werden. |
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