20.06.2020 · Fachbeitrag · Vertragsrecht
Schuldübernahme oder Schuldbeitritt – das ist hier die Frage
| Für die Abgrenzung zwischen einer befreienden Schuldübernahme i. S. d. §§ 414 ff. BGB zu einem Schuldbeitritt, bei dem der Mitübernehmer zusätzlich neben dem bisherigen Schuldner in das Schuldverhältnis eintritt, ist ausgehend vom Wortlaut und den übrigen Umständen der Wille der Vertragsparteien zu ermitteln. |
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