04.07.2013 · Fachbeitrag · Verzug
Mahnung als ernsthafte Zahlungsaufforderung
| Die erstmalige Übersendung einer Rechnung an einen Verbraucher mit der „Bitte“ um Überweisung bis zu einem kalendermäßig festgelegten Termin, ist grundsätzlich keine befristete Mahnung nach § 286 Abs. 2 BGB. |
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