· Fachbeitrag · VOB-Vertrag
Vorsicht: Erklärungsinhalte bei der Schlussabrechnung
Die vorbehaltslose Zahlung einer Schlussrechnung stellt nicht in jedem Fall ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, das weitere Forderungen ausschließt (OLG Oldenburg 14.5.14, 3 U 83/13, Abruf-Nr. 142434). |
Sachverhalt
Der Kläger verlangt als Insolvenzverwalter der Bauunternehmerin (Gemeinschuldnerin) die Zahlung restlichen Werklohns von der Beklagten als Generalunternehmerin eines größeren Bauvorhaben. Den Verträgen lag die VOB/B zugrunde. Die Gemeinschuldnerin erteilte am 31.12.10 Schlussrechnung mit einer Forderung von rund 40.000 EUR und übersandte der Beklagten zeitgleich eine gesonderte Rechnung für die zusätzliche Herstellung einer Baubeleuchtung im gleichen Bauvorhabens. Die Beklagte erstellte unter dem 17.3.11 eine Abrechnung gegenüber der Gemeinschuldnerin, die ebenfalls als "Schlussrechnung" bezeichnet ist, eine Überzahlung von rund 23.500 EUR auswies und die einen Hinweis auf § 16 Abs. 3 VOB/B nebst Beifügung von dessen Wortlaut enthielt.
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