03.12.2018 · Fachbeitrag · Vorsteuerabzugsberechtigung
BFH ändert seine Rechtsprechung zur Rechnungstellung
| Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist. |
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