25.09.2014 · Fachbeitrag · Werkvertrag
Auftraggeber kann Schlusszahlung nicht beliebig vertraglich beeinflussen
| Eine AGB-Klausel in einem Bauvertrag, wonach „Voraussetzung für die Schlusszahlung eine mangelfreie Abnahme ist bzw., dass die bei der Abnahme festgestellten Mängel beseitigt worden sind“, ist unwirksam. |
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