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  • 08.09.2016 · Fachbeitrag · Wohnungseigentumsrecht

    Aufrechnungsbefugnis des Wohnungseigentümers

    | Gegen Beitragsforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft kann ein Wohnungseigentümer nur mit Forderungen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. |