08.09.2016 · Fachbeitrag · Wohnungseigentumsrecht
Aufrechnungsbefugnis des Wohnungseigentümers
| Gegen Beitragsforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft kann ein Wohnungseigentümer nur mit Forderungen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. |
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