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  • 30.09.2014 · Fachbeitrag · Verzug

    Eine Mahnung kann immer sinnvoll sein

    | Ein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen der Überschreitung des vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermins besteht mangels Verschulden des Bauunternehmers nicht, wenn die Verzögerung durch Anordnungen oder Maßnahmen des Bauherrn verursacht worden ist. |