· Nachricht · Bankrecht
Girokonto und Insolvenz des Selbstständigen
| Erlischt ein Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) des Schuldners durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und weiß die Bank nichts vom Insolvenzverfahren, können Handlungen der Bank nach Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners, die sich nach objektivem Empfängerhorizont als vertragsgemäßes Verhalten im Rahmen des (erloschenen) Zahlungsdiensterahmenvertrags darstellen, nicht als konkludente Zustimmung zur Neubegründung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags ausgelegt werden. |
Die Insolvenz eines Selbstständigen macht bei der Frage der Fortführung des Girokontos vor dem Hintergrund, dass nach der Insolvenzeröffnung die Tätigkeit meist freigegeben wird, immer besondere Schwierigkeiten. Das zeigt die Entscheidung des BGH (16.9.21, IX ZR 213/20, Abruf-Nr. 225411). Der Gesetzgeber hat inzwischen reagiert und § 36 InsO geändert. Danach gehören Gegenstände, die nicht der Vollstreckung unterliegen, nicht zur Insolvenzmasse. Diese Bestimmung wurde mit Wirkung ab dem 1.10.21 auf das P-Konto erstreckt.
MERKE | Hat der Selbstständige also vor Insolvenzeröffnung sein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt, wird es von der Insolvenz nicht erfasst. Der Girovertrag besteht fort. |