· Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
Insolvenz: Muss der Geschäftsführer Tantiemen zurückzahlen?
| Will der Gläubiger oder der Insolvenzverwalter den Geschäftsführer in die Haftung nach § 64 GmbHG nehmen, weil er als geschäftsführender Gesellschafter Tantiemen erhalten hat und damit das Stammkapital nicht erhalten wurde, setzt dies ein Missverhältnis zwischen Leistung und Vergütung voraus. Es darf also kein Fall der verdeckten Gewinnausschüttung vorliegen (OLG Düsseldorf 7.12.11, 16 U 19/10). |
Checkliste / Vergütung des geschäftsführenden Gesellschafters |
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Die Entscheidung kann aus Sicht des Gläubigers natürlich auch genau umgekehrt gelesen werden. Wurde dem geschäftsführenden Gesellschafter eine Tantieme gezahlt, deren Angemessenheit sich nicht feststellen lässt, gibt es einen Rückzahlungsanspruch der Gesellschaft, der abtretbar, pfändbar und in der Insolvenz durchsetzbar ist.
Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 21 | ID 31416330