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  • 03.03.2022 · Nachricht · Insolvenz

    Anfechtung der Zahlungen eines Rechtsschutzversicherers

    | In den Zahlungen der Rechtsschutzversicherung kann keine Rechtshandlung des Schuldners gesehen werden. Es handelt sich um Handlungen des Rechtsschutzversicherers zwecks Erfüllung des Freistellungsanspruchs des Insolvenzschuldners. Dass der Insolvenzschuldner diese Art der Erfüllung ermöglicht hat, stellt keine Rechtshandlung dar. |