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  • 09.08.2016 · Fachbeitrag · Insolvenz

    Barzahlung lässt Gläubigerbenachteiligung entfallen

    | Zahlt der Schuldner eine Versicherungsprämie für seinen privaten Krankenversicherungsvertrag in bar aus einem nach § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO unpfändbaren Geldbetrag, wird der Gläubiger nicht benachteiligt. |