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  • 03.05.2017 · Fachbeitrag · Insolvenz

    BGH ändert Rechtsprechung bei Insolvenz des Freiberuflers

    | Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist dabei auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen. |