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Ergänzung der Vergütungsfestsetzung bei Massezuflüssen
| Massezuflüsse zwischen dem Schlusstermin und dem Vollzug der Schlussverteilung erhöhen die Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters (BGH 19.12.13, IX ZB 9/12, Abruf-Nr. 140452 ). |
Konnten sie bei der bereits erfolgten Festsetzung der Vergütung noch nicht berücksichtigt werden, ist die Festsetzung zu ergänzen.
Quelle: ID 42590871