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  • 02.08.2024 · Fachbeitrag · Insolvenz

    Fortsetzung der Vollstreckung nach Restschuldbefreiung

    | Vollstreckt ein Finanzamt nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung Steuerforderungen, die mit einem Attribut versehen sind, auf der Grundlage des Auszugs aus der Insolvenztabelle, darf kein Widerspruch des Schuldners gegen die Forderung dem Grunde nach eingetragen sein oder ein Widerspruch muss beseitigt worden sein. |