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Insolvenzverwalter darf Krankenakten einsehen
| Insolvenzverwalter haben ein Akteneinsichtsrecht in die Dokumentationen einer Krankenkasse. Das hat jetzt das OVG Hamburg festgestellt (16.4.12, 5 Bf 241/10.Z). |
Die Anspruchsgrundlage auf den Informationszugang ergeben sich, so das OVG, nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Der Insolvenzverwalter sei nicht als Hoheitsträger anzusehen. Daher begründe sich sein Anspruch auf Akteneinsicht bei einer Krankenkasse in Form einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts über die dortigen Akten einer Insolvenzschuldnerin. Diese dienen amtlichen Zwecken. Sie dokumentieren, dass Beschäftigte der Insolvenzschuldnerin sozialversichert waren und die entsprechenden Beiträge mit der Folge damit korrespondierender Leistungsansprüche entrichtet worden sind.