24.09.2014 · Fachbeitrag · Insolvenz
Offenbare Unrichtigkeiten im Verteilungsverzeichnis
| Enthält das Verteilungsverzeichnis offensichtliche Irrtümer oder Unrichtigkeiten, sind diese vom Insolvenzverwalter in analoger Anwendung von § 319 ZPO zu berichtigen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig