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  • · Fachbeitrag · Insolvenz

    Sanierungsberatung kann gefährlich sein

    | Zahlungen an Sanierungsberater in der Krise können nach den von der Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung in „Altfällen“ entwickelten Grundsätzen eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs privilegiert sein, wenn der Schuldner den Berater mit den für eine Sanierung erforderlichen Tätigkeiten beauftragt hat, die von dem Berater hierzu entfalteten Tätigkeiten als Sanierungsbemühungen geeignet sind und schon bei der Beauftragung des Beraters aus objektiver Sicht konkrete Ansätze für eine Sanierungschance bestehen. |

     

    Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie sind Berater verstärkt in der Sanierungsberatung gefordert. Das OLG Düsseldorf (9.7.20, I-12 U 55/19, Abruf-Nr. 221192) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob die Vergütung eines Steuerberaters insolvenzfest ist, wenn die Sanierung am Ende nicht gelingt, und hat in o. g. Sinne entschieden.

     

    PRAXISTIPP | Zum Beginn des Mandats sollten Sie daher das Vorliegen der o. g. Bedingungen unbedingt dokumentieren. Dann müssen sie immer wieder überprüft werden, wenn die Bemühungen am Ende nicht nur erfolglos waren, sondern auch ohne Vergütung bleiben. Zur Rechtfertigung von Stunden- oder Tagessätzen müssen Sie den tatsächlichen zeitlichen Aufwand konkret und in nachprüfbarer Weise darlegen, indem Sie zumindest stichwortartig niederlegen, welche konkrete Tätigkeit Sie innerhalb eines konkreten Zeitraums verrichtet haben. Das sollte zugleich der Überprüfung dienen können, ob die Erforderlichkeit und Geeignetheit der Bemühungen objektiv angenommen werden können.

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2021 | Seite 57 | ID 47227011