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  • 05.08.2019 · Fachbeitrag · Insolvenz

    Vorausverfügungen über Mieten sind in der Insolvenz unwirksam

    | Eine Vorausverfügung über Mietforderungen ist gemäß § 91 Abs. 1 InsO unwirksam, wenn diese den Zeitpunkt nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens umfasst. |