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  • 01.01.2018 · Fachbeitrag · Insolvenzanfechtung

    Rückzahlung von Ausbildungsvergütungen

    | Ein Auszubildender, der eine ihm zustehende Nachzahlung auf seine Ausbildungsvergütung unter dem Druck von Vollstreckungsmaßnahmen erlangt hat, muss diese im Wege der Insolvenzanfechtung an die Masse zurückgewähren, wenn die Zahlungen nach dem Insolvenzantrag vorgenommen worden sind, der zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt hat. |