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  • · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung

    Trotz Insolvenz: Verzichten Sie nicht auf Ihr Geld

    | Nach Verfahrensunterbrechung durch Insolvenz einer Partei bleibt die Kostenfestsetzung aus einer Kostengrundentscheidung möglich, die andere Verfahrensbeteiligte als die insolvente Partei betrifft. |

     

    Ausgehend hiervon hat das OLG Frankfurt (30.10.18, 6 W 87/18, Abruf-Nr. 209224) kein Hindernis für einen Kostenfestsetzungsantrag des Streithelfers der insolventen Partei gegen den Gegner gesehen. Wenn infolge der Insolvenz einer der Prozessparteien eine Verfahrensunterbrechung nach § 240 ZPO eintritt, kann im Verhältnis zwischen den von der Insolvenz nicht betroffenen Prozessbeteiligten nicht nur ein Teilurteil, sondern auch eine Teilkostentscheidung ergehen (BGH GRUR 08, 628). Das OLG bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung (NJW 15, 162; GRUR 16, 812).

     

    MERKE | Anders verhält es sich, wenn eine Partei des Kostenfestsetzungsverfahrens in Insolvenz geraten ist. In diesem Fall wird auch das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 240 InsO unterbrochen.

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2019 | Seite 113 | ID 45961595