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  • 08.09.2016 · Fachbeitrag · Ratenzahlung

    Kündigt Schuldner Ratenzahlung an? Insolvenzgefahr!

    | Kündigt der Schuldner dem Gläubiger einer in den Vormonaten deutlich angewachsenen fälligen Forderung an, bei Zufluss neuer Mittel die Verbindlichkeit nur mittels Einmalzahlung und zwanzig folgenden Monatsraten begleichen zu können, offenbart er seine Zahlungsunfähigkeit. |