07.10.2016 · Fachbeitrag · Verbraucherinsolvenz
Pünktliche Ratenzahlungen hindern Insolvenzanfechtung
| Bei nahezu pünktlichen Ratenzahlungen einer Schuldnerin auf einen um fünf Monate verlängerten Überbrückungskredit ihrer Hausbank kann es am Gläubigerbenachteiligungsvorsatz gemäß § 133 Abs. 1 S. 1 InsO fehlen. |
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