27.06.2022 · Fachbeitrag · Verjährung
Insolvenz führt nicht zum Neubeginn der Verjährung
| Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist muss sich der Insolvenzverwalter die bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangte Kenntnis des Insolvenzschuldners von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Drittschuldners grundsätzlich zurechnen lassen. |
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