30.06.2015 · Fachbeitrag · Restschuldbefreiung
Ohne Insolvenzeigenantrag keine Restschuldbefreiung
| Im Verbraucherinsolvenzverfahren kommt eine Restschuldbefreiung nur in Betracht, wenn das Insolvenzverfahren wegen eines Eigenantrags des Schuldners eröffnet wird. Das geben §§ 305 Abs. 1, 306 Abs. 3 InsO vor. |
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