07.10.2016 · Fachbeitrag · Sicherheiten
BGH revidiert bisherige Auffassung zum Vorbehalt der Vertragsstrafe
| Ein Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Abnahme ist gemäß § 341 Abs. 3 BGB nicht erforderlich, wenn der Besteller bereits vor Abnahme mit der Vertragsstrafe aufgerechnet hat und der Anspruch auf Vertragsstrafe infolgedessen bereits vollständig erloschen ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig