06.07.2012 · Fachbeitrag aus FMP · Maklerrecht
Ein eindeutiges Provisionsverlangens eines gewerblichen Immobilienmaklers kann auch darin liegen, dass er ein zum Verkauf stehendes Objekt mittels einer Internetanzeige mit dem Hinweis „Provision 7,14 Prozent“ anbietet (BGH 3.5.12, III ZR 62/11, Abruf-Nr. 121709 ).
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26.06.2012 · Nachricht aus FMP · Forderungsrecht
Der BGH musste sich mit der Frage des eindeutigen Provisionsverlangens eines gewerblichen Immobilienmaklers befassen, der ein zum Verkauf stehendes Objekt mittels einer Internetanzeige (hier unter „Immobilienscout24“) mit dem Hinweis „Provision 7,14 Prozent“ anbietet (3.5.12, III ZR 62/11, Abruf-Nr. 121709).
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