29.05.2018 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung
Achtung: Titulierte Zinsen verjähren früh
| Der drohenden Verjährung eines durch Kostenfestsetzungsbeschluss rechtskräftig titulierten Kostenerstattungsanspruchs kann nur durch Erhebung einer Feststellungsklage begegnet werden, eine erneute Festsetzung nach § 104 ZPO ist nicht zulässig. |
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