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  • 02.02.2020 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Musterfeststellungsklage zur Verjährungshemmung

    | Die Anmeldung zum Register für Musterfeststellungsklagen (§ 608 ZPO) stellt auch keinen Rechtsmissbrauch dar, selbst wenn sie ausschließlich die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB hemmen soll. |