27.11.2015 · Fachbeitrag · Verjährung
Achten Sie auf die Selbstständigkeit von Lohnzahlungsansprüchen
| Mit einer Kündigungsschutzklage wird die Verjährung von Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers wegen Annahmeverzugs nicht nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt. |
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