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  • 30.07.2014 · Fachbeitrag · Verjährung

    Anspruchsanmeldung, nicht Verhandlungsaufnahme entscheidend

    | Bei schwebenden Verhandlungen wirkt die Hemmung grundsätzlich auf den Zeitpunkt zurück, in dem der Gläubiger seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend gemacht hat. |