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  • 04.04.2018 · Fachbeitrag · Verjährung

    Beginn der Verjährungsfrist beim Handelsvertreter

    | Die Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs nach § 87c Abs. 2 HGB und des Versicherungsvertreters nach § 92 HGB beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Jahres, in dem der Unternehmer dem Vertreter eine abschließende Abrechnung über die diesem zustehende Provision erteilt hat. |